Positives Urteil zur Übernahme von Dolmetscherkosten

Wir freuen uns über ein aktuelles Urteil des Sozialgerichtes Hildesheim.
Darin wurde der Klägerin Recht gegeben und das Sozialamt zur Kostenübernahme der Dolmetscherleistung für eine von der Krankenkasse bewilligte Therapie verpflichtet. Dabei bezog sich das Gericht auf § 73 SGB XII
Wir dokumentieren das Urteil hier.

 

Beantragung von Therapie- und Dolmetscherkosten

Eine Therapie, gegebenenfalls auch mit DolmetscherIn, zu beantragen, ist oft sehr mühselig.

Die Powerpointpräsentation von Karin Loos, erarbeitet für die Fortbildung vom 18.09.2011, informiert über die Problematik und den Beantragungsweg.

  • Kostenübernahme durch das Sozialamt
    Hier finden Sie eine Bewilligung für die Kostenübernahme eines Dolmetschers gem. § 53 SGB XII  Kostenübernahme Sozialamt
  • Asylbewerberleistungsgesetz
    Die wichtigsten Informationen über das Asylbewerberleistungsgesetz, das auch für die Beantragung der Therapie- und Dolmetscherkosten wichtig ist, finden Sie hier.

Einzelne Schritte zur Beantragung

Die einzelnen Schritte zur Beantragung noch einmal zusammengefasst: Beantragung Psychotherapie AsylblG1