Positives Urteil zur Übernahme von Dolmetscherkosten
Wir freuen uns über ein aktuelles Urteil des Sozialgerichtes Hildesheim.
Darin wurde der Klägerin Recht gegeben und das Sozialamt zur Kostenübernahme der Dolmetscherleistung für eine von der Krankenkasse bewilligte Therapie verpflichtet. Dabei bezog sich das Gericht auf § 73 SGB XII
Wir dokumentieren das Urteil hier.
Beantragung von Therapie- und Dolmetscherkosten
Eine Therapie, gegebenenfalls auch mit DolmetscherIn, zu beantragen, ist oft sehr mühselig.
Die Powerpointpräsentation von Karin Loos, erarbeitet für die Fortbildung vom 18.09.2011, informiert über die Problematik und den Beantragungsweg.
- Kostenübernahme durch das Sozialamt
Hier finden Sie eine Bewilligung für die Kostenübernahme eines Dolmetschers gem. § 53 SGB XII Kostenübernahme Sozialamt - Asylbewerberleistungsgesetz
Die wichtigsten Informationen über das Asylbewerberleistungsgesetz, das auch für die Beantragung der Therapie- und Dolmetscherkosten wichtig ist, finden Sie hier.
Einzelne Schritte zur Beantragung
Die einzelnen Schritte zur Beantragung noch einmal zusammengefasst: Beantragung Psychotherapie AsylblG1
- Musterantrag mit Erläuterungen für die Beantragung der Psychotherapie
- Musterantrag Psychotherapie mit Dolmetscherkosten
- Vorlage Dolmetscherkostenantrag
Zur Beantragung der Dolmetscherkosten eine Vorlage Dolmetscherkostenantrag, die dann individuell angepasst werden kann.
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