Mittwoch den 8.02.2012
Internationaler Frauentag 8. März – Kinofilm “Die Kriegerin” am 11.03.
Zusammen mit den anderen Veranstalterinnen des Hildesheimer Aktionsbündnisses “Gewalt gegen Frauen kommt nicht in die Tüte” laden wir ein zu einer Filmmatinee am Sonntag, den 11.03.2012 um 11:00, Thega-Filmpalast, Theaterstraße 6, Hildesheim
Die 20-jährige Marisa aus einer ostdeutschen Kleinstadt rennt wie eine Rasierklinge durchs Leben. Wenn ihr jemand dumm kommt, schlägt sie zu, selbst wenn das die eigenen Leute aus der Jugendclique sind, die sich der rechtsextremen Szene zugehörig fühlen. Der Respekt, den sich Marisa dadurch verschafft hat, wird allerdings durch Svenja bedroht. Die ist erst 15, stammt aus gutbürgerlichem Haus und ist von der Neonaziszene fasziniert. Ihren Hass auf die “Gesellschaft”, die auch ihren Freund hinter Gitter gebracht hat, lässt Marisa vor allem an Ausländern aus. Als sie Jamil und Rasul, zwei junge Asylbewerber auf dem Moped nach einem Streit absichtlich mit dem Auto rammt, löst sie eine Kette von Ereignissen aus, die ihr Weltbild ins Wanken geraten lassen und von ihr einen hohen Preis fordern. (zitiert nach Vision Kino 2011)
Lange bevor Neonazis wieder ins Blickfeld des öffentlichen Interesses gerückt sind recherchierte Regisseur David Wnendt im Millieu und nahm Kontakt auf mit Neonazifrauen. Sein präziser und vielschichtiger Film wurde mit dem Förderpreis Deutscher Film ausgezeichnet. Der Film richtet den Blick auf die rechte Jugendszene, auf alltäglichen Rassismus, auf eine frauenverachtende Ideologie und hierbei insbesondere auf die Rolle der sogenannten braunen Töchter. Die Kriegerin zeigt, dass rechte Tendenzen längst in alle Gesellschaftsschichten vorgedrungen sind. Ein Film, den man sich gerade in Zeiten des rechten Terrors antun sollte.(zitiert nach Kino Kino, BR Bayrisches Fernsehen)
Spenden Sie für die Unterstützung traumatisierter Flüchtlinge!
Freitag den 9.12.2011
Gemeinsam geteiltes Leid und gemeinsam gesuchte Wege, können ein wichtiger Schritt in die Zukunft sein.
Liebe Interessierte,
wir danken Ihnen allen ganz herzlich für die Unterstützung, die Zusammenarbeit und die vielen Anregungen, die zum Gelingen der Arbeit des Netzwerkes für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen im Jahr 2011 beigetragen haben. Für unsere vielfältige Arbeit sind wir dringend auf ideelle und finanzielle Unter-stützung angewiesen. Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt unsere Mittel-verwendung wird regelmäßig überprüft.
Niedersachsen hat kein Behandlungszentrum für traumatisierte Flüchtlinge. Unser Dienstleistungszentrum stellt daher eine wichtige Brückenfunktion zur Versorgung traumatisierter Flüchtlinge in der psycho-sozialen Regelversorgung dar.
Dabei ist an erster Stelle den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu danken, die sich bereit erklären unter den erschwerten Rahmenbedingungen mit Flüchtlingen therapeutisch zu arbeiten, um ihnen die Chance zu geben ihre Er-lebnisse von Verfolgung, Krieg und Flucht zu verarbeiten.
Wir freuen uns, dass wir auch weiterhin eine speziell ausgerichtete
Supervisionsgruppe unter Leitung von Prof. emerit. Dr. med. Machleidt als Qualitätszirkel in Hannover anbieten können.
Ein weiterer Arbeitskreis „Interkulturelle Psychotherapie“ hat sich in Göttingen gegründet.
Ganz neu ist unsere angeleitete Selbsthilfegruppe für Frauen aus Afghanistan. Gemeinsam geteiltes Leid und gemeinsam gesuchte Wege können ein wichtiger Schritt in die Zukunft sein.
Auch für die Dolmetscherinnen und Dolmetscher ohne die viele Gespräche nicht möglich sind, ist es eine besondere Herausforderung. Die Finanzierung dieser Leistung ist auch weiterhin ein ungelöstes Problem – es gibt Möglichkeiten, diese Leistungen im Einzelfall erstattet zu bekommen, aber dies bedeutet in der Regel ein langwieriges Verfahren.
Aktuell begleiten wir einen Fall beim Sozialgericht und warten gerade auf die Urteilsbegründung der positiven Entscheidung. Wir hoffen auf einen Ausgang, der dem Anliegen, auch Menschen mit Sprachbarrieren Therapien zu ermögli-chen, weiterhilft.
Insgesamt haben wir im Jahr 2011 mit Menschen aus 19 verschiedenen Herkunftsländern gearbeitet, darunter Afghanistan, Iran, Coté d´Ivoire, Liberia, Serbien, Georgien, Syrien und Ruanda.
Durch unsere Fortbildungen können wir sowohl die Vernetzung, die Zusammenarbeit und vor allem die Solidarität mit Flüchtlingen und MigrantInnen stärken, als auch Impulse, Anregungen und Informationen für die Arbeit der PsychotherapeutInnen, RechtsanwältInnen, SozialarbeiterInnen und Interessierten geben. Zu oft erhalten wir noch Berichte von Kliniken oder Praxen, die darauf verweisen, dass eine Psychotherapie wegen Sprachbarrieren nicht möglich war. Unsere gemeinsame Veröffentlichung mit dem Flüchtlingsrat „Psychotherapie zu Dritt- über die Arbeit mit Dolmetschern in therapeutischen Gesprächen“ sowie unsere Leitlinien zum Dolmetschereinsatz sollen hier ein Baustein einer weiter notwendigen Sensibilisierung sein.
Wir freuen uns über Ihre Solidarität mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, über Ihre einmalige Spende oder Ihre regelmäßige Mitgliedschaft zum Jahresbeitrag von 60 Euro (Institutionen und Vereine 120 Euro) oder Ihre praktische Mithilfe, in dem Sie zum Beispiel Flüchtlinge bei einem Erstgespräch begleiten.
Konkret brauchen wir Ihre Spenden für :
- die Aufrechterhaltung unserer Beratungsarbeit als Eigenmittel zur Kofinan-zierung von Projektmitteln
- für Dolmetscherkosten und Fahrtkosten für Psychotherapien und fachärztliche Untersuchungen
- zur Überbrückung in langwierigen Verfahren zur Übernahme von Psychothera-piekosten nach Asylbewerberleistungsgesetz
- zur Einzelfallhilfe in Notfällen
Spenden sind steuerlich absetzbar.
Bankverbindung:
Sparkasse Hannover BLZ: 25050180
Kontonummer: 900343672
für den Vorstand: Susanne Schröder, Dr. med. Gisela Penteker, Martin Roger
zum Beispiel Familie S.
Familie S. ist eine Romafamilie mit 2 Kindern aus Serbien. Beide Eltern sind aufgrund traumatischer Erlebnisse in medikamentöser- psychiatrischer Behandlung. Zunächst gab es einen stationären Behandlungsplatz für ihn. Da er nur Gesundheitsleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhält und nicht krankenversichert ist, musste zunächst eine Begutachtung durch das Gesundheitsamt erfolgen ob die Behandlung notwendig ist – obwohl schon ein umfangreiches Gutachten für ihn vorlag. Nun ist er seit vielen Monaten auf der Warteliste für einen stationären Aufenthalt. Auch aufgrund der sprachlichen Barrieren scheitern die Anfragen im Krankenhaus immer wieder.
Die Tochter, die sowohl als Baby den Krieg als auch später die Bedrohung der Mutter mit erlebt hat, wird ebenfalls psychotherapeutisch begleitet. Darüber hinaus haben wir die Familie in der Frage der Beschulung unterstützt und dabei, nicht mehr in einem Wohnheim leben zu müssen, sondern in eine Wohnung umziehen zu dürfen. Da Sie „auf dem flachen Land“ leben, unterstützen wir sie auch mit Fahrtkosten.
zum Beispiel Familie B.
Familie B. ist ebenfalls eine Romafamilie, sie kommen aus dem Kosovo. Der Vater leidet an einer Suchterkrankung. Es findet regelmäßig eine Entgiftung statt, eine Entwöhnungstherapie scheiterte bisher daran eine Klinik zu finden, die dies trotz Sprachbarriere mithilfe von Dolmetschern versuchen kann. Eine psycho-therapeutische Behandlung mit Dolmetscher, die wir bei einer engagierten und erfahrenen Therapeutin in die Wege geleitet hatten, zur Aufarbeitung der Kriegserlebnisse, konnte nicht weitergeführt werden aufgrund der überlagernden Suchterkrankung. Wir haben Herrn B. in eine ambulante Suchtberatung vermittelt. Mittlerweile konnten wir auch eine stationäre längerfristige Aufnahmemöglichkeit finden, allerdings muss nun wiederum eine Begutachtung über die Notwendigkeit beim Gesundheitsamt durchgeführt werden. Außerdem unterstützen wir die Familie im aufenthaltsrechtlichen Verfahren.
Die Tochter lebt in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Sie ist in ambulanter Psychotherapie mit Dolmetscherin, die wir vermitteln konnten.
Die Kostenübernahme für die Dolmetscherin wurde auf unseren Antrag hin übernommen. Die Lebenspartnerin ist von Abschiebung bedroht. Da das auch für die junge Frau eine erhebliche Belastung wäre, haben wir einen Härtefallantrag gestellt.
zum Beispiel Frau H.
Frau H. ist eine Lehrerin aus Syrien. Noch vor der veränderten Situation in Syrien war sie von Abschiebung bedroht. Auf Anfrage der Sozialberatungsstelle konnten wir ihr eine Therapeutin vermitteln, die in einfachem Deutsch arbeitet. Mithilfe eines fachpsychiatrischen Gutachtens soll ein neues Verfahren zur Feststellung von Abschiebehindernissen eingeleitet werden.
zum Beispiel Frau B.
Frau B. lebt noch in der Landesaufnahmestelle. Die psychiatrische Klinik in der Frau B. stationär aufgenommen wurde, bat uns um Vermittlung einer ambulanten Weiterbehandlung möglichst im Anschluss an die Entlassung. Wir haben eine muttersprachliche Weiterbehandlung gefunden. Allerdings ist für die Kosten-übernahme eine amtsärztliche Begutachtung notwendig für die Kostenübernahme. Dafür besteht wegen der hohen Nachfrage Wartezeit. Während dieser Zeit sollte Frau B. umverteilt werden, in eine andere Aufnahmeeinrichtung, daher wurde sie von der Warteliste auf die Gesundheitsamtsuntersuchung gestrichen. Wir bemühten uns parallel um eine Therapie in der Nähe ihres neuen Aufenthaltsortes. Sie wurde dann doch nicht verteilt und ein erneutes monatelanges Warten auf die Gesundheitsamtsuntersuchung begann.
Flüchtlinge mit Gewalt, Krieg, Foltererfahrungen und schrecklichen Fluchterlebnissen brauchen einen gesicherten Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung, die auf Ihre besonderen Bedürfnissen eingeht, dafür setzen wir uns ein.
Resulotion
Mittwoch den 16.11.2011
Die niedersächsische Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer PKN 05.11.2011 hat eine Resolution verfasst, in der sie die politischen Mandatsträger nachdrücklich dazu auffordern, sich für eine bessere psychotherapeutische Versorgung von besonders schutzbedürftigen Personen in Niedersachsen zu engagieren.
Flüchtlinge in der psychiatrisch-psychotherapeutisch-psychosozialen Versorgung
Montag den 10.10.2011
Flüchtlinge in der psychiatrisch-psychotherapeutisch-psychosozialen Versorgung in Niedersachsen
Tagung 5.Oktober 2011
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Mit Grußworten von (v.l.nach r.): Erwin Jordan, Dezernent für soziale Infrastruktur Region Hannover; Dr.Cornelia Goesmann, Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Hannover; Jörn-Erik Gutheil, UNO-Flüchtlingshilfe
Das Grußwort von Herrn Gutheil, UNO-Flüchtlingshilfe finden Sie HIER
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Karin Loos, Netzwerk für traumatisierte
Flüchtlinge in Niedersachsen
und
Lothar Schlieckau, Psychiatriekoordinator Region Hannover
übernahmen die Tagesmoderatio
ReferentInnen:
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| Elise Bittenbinder, Vorsitzende BAFF e.V |
Dr.med.Cornelia Oestereich, Leiterin KRH Psychiatrie Wunstorf |
Dr. Ibrahim Özkan, Leiter des Schwerpunktes für Kulturen, Migration und psychische Krankheitk, Asklepios Fachklinikum Göttingen |
Dr.med Thorsten Sueße, Leiter
Sozialpsychiatrischer Dienst Region Hannover |
Dipl.Psych. Gertrud Corman-Bergau, Präsidentin Psychotherapeutenkammer Niedersachsen |
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Dr.Claudia Gierse, Wolfgang Storm-Müller, Dr. med Liana Glodzei von der Psychiatrischen Klinik Lüneburg
Anschließend fand eine Podiumsdiskussion mit PolitikerInnern der Landtagsfraktionen statt:
(v.l. nach r.):
Filiz Polat, Integrationspolitische Sprecherin, Bündnis 90/Die Grünen; Moderator Martin Roger, Landesbeauftragter Amnesty International; Dr. Max Matthiesen, CDU; Dr.Silke Lesemann, SPD
Eine Dokumentation der Tagung wird noch erarbeitet und veröffentlicht
Das Schlußwort hielt Dr. Birgit Behrensen, Soziologin, assoz. Mitglied im Institut für Migrationsforschung und interkulturelle Studien (IMIS) Schlusswort Dr. Behrensen
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Bericht über das NTFN und Psychotherapie zu Dritt auf NDR-Online
Dienstag den 4.10.2011
Im September hat der NDR bei uns einen kleinen Bericht über das NTFN gedreht, der auf NDR-Online zu finden ist. Die JournalistInnen sprachen auch mit einer Hildesheimer Therapeutin über Ihre Arbeit mit Flüchtlingen und Psychotherapie zu Dritt.